Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Kursbeschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 wird konkret die Ausbildung von Brandschutzhelfern gefordert. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend.
Für den Zahnarzt bedeutet dies, dass er pro 20 Mitarbeiter in seiner Praxis einen Brandschutzhelfer (+ Vertretung) durch eine fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen ausbilden muss. Ein Brandschutzhelfer muss immer vor Ort sein.
Zusammen mit der Firma Renninger GmbH Brandschutzplanung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung Ihrer Arbeitgeber-Pflichten durch ein umfangreiches Schulungsprogramm. Diese Schulung beinhaltet die theoretische Ausbildung mit einem Experimentalvortrag inkl. praktischen Feuerlöschtraining am Brandsimulator.
Ziel
Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Beschäftigten.
Hinweis
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung muss alle drei Jahre wiederholt werden!
Im Preis enthalten:
- Zertifikat
- Imbiss und Getränke
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Informationen zum Kurs
Kursdatum | Mittwoch, 11. Okt 2023, 13:30 |
Kursende | Mittwoch, 11. Okt 2023, 17:30 |
Kursnummer | W2302 |
Kursgebühr | 129,– EUR + MwSt./Teilnehmer |
Referent | Andreas Raupp, Brandschutzplanung Renninger GmbH |
Fortbildungspunkte | 5 |
Ort | KERN Dental Würzburg |