Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Für die Zahnarztpraxis gem. § 10 Arbeitsschutzgesetz und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2
Kursbeschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 wird konkret die Ausbildung von Brandschutzhelfern gefordert. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend.
Für den Zahnarzt bedeutet dies, dass er pro 20 Mitarbeiter in seiner Praxis einen Brandschutzhelfer (+ Vertretung) durch eine fachkundige Unterweisung mit praktischen Übungen ausbilden muss. Ein Brandschutzhelfer muss immer vor Ort sein.
Zusammen mit der Firma Renninger GmbH Brandschutzplanung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung Ihrer Arbeitgeber-Pflichten durch ein umfangreiches Schulungsprogramm. Diese Schulung beinhaltet die theoretische Ausbildung mit einem Experimentalvortrag inkl. praktischen Feuerlöschtraining am Brandsimulator.
Kursziel
Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassens der Beschäftigten.
Hinweis: Die Brandschutzhelfer-Ausbildung muss alle drei Jahre wiederholt werden!
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
KURSINFOS
Termin:
Mittwoch, 25.06.2025, 13.30 bis 17.30 Uhr
Ort:
KERN Dental Würzburg
Unterdürrbacher Straße 200
97080 Würzburg
Referent:
Patrick Vierheilig
Fortbildungspunkte:
5
Kursgebühr:
139,00 EUR zzgl. MwSt.